| Punkt 1 |
Die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages
setzt die Annahme der allgemeinen und besonderen Bedingungen voraus. |
| Punkt 2 |
Dauer des Aufenthaltes
Der unterzeichnende Mieter des vorliegenden Vertrags, der für eine
bestimmte Dauer abgeschlossen wird, kann auf keinen Fall irgendwelche
Rechte bzgl. Fortsetzung des Mietverhältnisses am Ende des Aufenthaltes
geltend machen. |
| Punkt 3 |
Das Mietverhältnis gilt sobald der Besitzer
- vor Ablauf des auf der Rückseite eingetragenen Datums - eine Anzahlung
in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises und ein Exemplar
des unterschriebenen
Vertrags erhält.
Ein zweites Exemplar wird vom Mieter aufbewahrt.
Das Mietverhältnis zwischen beiden Parteien des vorliegenden Dokumentes
kann auf keinen Fall und auch nicht teilweise an Dritte, juristische
oder natürliche Personen, übertragen werden, außer mit schriftlicher
Zustimmung des Besitzers. |
| Punkt 4 |
Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung muß dem Besitzer schriftlich per Einschreiben oder
Telegramm mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Ankunft
Der Besitzer behält die Anzahlung. Erfolgt die Stornierung erst weniger
als 30 Tage vor geplanter Ankunft, so kann der Besitzer den Restbetrag
für die gesamte Miete verlangen.
b) Sollte die Aufenthaltsdauer verkürzt werden, so bleibt der gesamte
Mietpreis Eigentum des Vermieters.Es kann keine
Rückerstattung gefordert werden. |
| Punkt 5 |
Stornierung durch den Besitzer
Der Besitzer zahlt dem Mieter das Zweifache des angezahlten Betrages
zurück. |
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| Punkt 6 |
Anreise
Der Mieter sollte am angegebenen Tag um 16:00 Uhr eintreffen.
Bei verspäteter oder verschobener Ankunft wird der Mieter den
Besitzer benachrichtigen. |
| Punkt 7 |
Bezahlung des Restbetrags
Mietrestbetrag wird beim Eintritt in den Räumlichkeiten beglichen. |
| Punkt 8 |
Zustandsfeststellung
Bei An- und Abreise wird eine Aufstellung der Unterkunft gemeinsam
durchgeführt und vom Mieter und Besitzer oder seinem Vertreter unterschrieben.
Im Streitfall über die Zustandsfeststellung stellt diese Aufstellung
die einzige zulässige Bezugsquelle dar.
Der Sauberkeitszustand der Unterkunft beim Eintritt des Mieters muß
in der Aufstellung festgehalten werden. Die Reinigung der Räumlichkeiten
trägt alleine der Mieter während des Mietverhältnisses und vor Abreise.
Ein Exemplar der Aufstellung sollte hinter der Tür hängen.
Jeder Mangel ist unverzüglich dem Besitzer zu melden, spätestens jedoch
am Tag nach der Ankunft.
Jede Beschädigung oder jeder fehlende Gegenstand wird in Rechnung
gestellt oder von der Kaution abgezogen. |
| Punkt 9 |
Sicherheitsabgabe oder Kaution
Bei Ankunft des Mieters wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1000
FF vom Besitzer verlangt.
Bei Erstellung einer abweichenden Zustandsaufstellung bei der Abreise
wird die Kaution abzüglich der Instandssetzungskosten
- falls Beschädigungen festgestellt werden - zurückerstattet.Sollte
die Endreinigung nicht gemacht worden sein, so wird ein Pauschalbetrag
von 250 FF von der Kaution abgezogen.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem auf der Beschreibung angegebenen
Datum), die die Zustands feststellung am Abreisetag verhindert,
so wird die Sicherheitsabgabe innerhalb einer Woche vom Besitzer zurückerstattet. |
| Punkt 10 |
Benutzung der Räumlichkeiten
Der Mieter wird die friedliche Lage der Ferienwohnung sicherstellen
und diese entsprechend den Raumbestimmungen nutzen.. |
| Punkt 11 |
Aufnahmefähigkeit
Der vorliegende Vertrag wird für eine maxi. Personenzahl abgeschlossen.
Sollte die Anzahl der Personen die Aufnahmefähigkeit überschreiten,
so kann der Besitzer die zusätzlichen Personen ablehnen. |
| Punkt 12 |
Haustiere
Der vorliegende Vertrag enthält Angaben, ob der Mieter ein Haustier
halten darf oder nicht.
Bei Nichtbeachtung dieser Klausel kann der Besitzer die Tieren ablehnen. |
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| Punkt 13 |
Versicherung
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, die sich seinetwegen
ereignen.
Er wird aufgefordert eine entsprechende Versicherung abzuschließen,
die diese Risiken deckt. |
| Punkt
14 |
Begleichung der Nebenkosten
Wasser- und Gaskosten sind in den Mietpreisen enthalten. Strom ist
kostenlos vom 15/6 bis zum 14/9. |
| Ansonsten zieht der Besitzer nach Ablesen
der Zähler bei Ab- und Anreise 4kWh/Tag ab und berechnet den darüberhinausgehenden
Stromverbrauch mit 0,85 FF/kWh. |
| Punkt 15 |
Streitfälle
Jede Reklamation bzgl. Zustandsfeststellung, Beschreibung oder Aufenthalt
während eines Mietverhältnisses muß dem Fremdenverkehrsamt in Lama
innerhalb 3 Tagen ab Eintritt in den Räumlichkeiten gemeldet werden. |
Besondere Bedingungen
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An-
und Abreise
Die Anreise in unseren Unterkünften erfolgt nur Samstags und
Sonntags von 16:00 bis 19:00 Uhr.
Die Urlauber müssen die Wohnungen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr
räumen.
Kleine Arbeiten
Für eine rasche Aufhebung müssen kleinere Arbeiten oder Reparaturen,
die in der Unterkunft notwendig sind, dem Besitzer oder dem Fremdenverkehrsamt
gemeldet werden.
Austausch von Gasflaschen, Glühbirnen usw. werden vom Besitzer
durchgeführt.
Haushalts- und Reinigungsmittel müssen jedoch vom Bewohner besorgt
werden.
Bett- und Haushaltswäsche: Die Bewohner sind verpflichtet
Bettlacken und Kopfkissenbezüge für die benutzten Betten zu verwenden.
Ein entsprechender Wäscheverleih ist im Dorf vorhanden.
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